(1) Der ?Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)" hat die ?Vergabe-und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)" in allen Teilen als VOB, Ausgabe 2009, fortgeschrieben.rn(2) Die Neufassungen der Teile A und B der VOB, Ausgabe 2009,rnwurden im Bundesanzeiger Nr. 155a) vom 15.10.2009 und eine Berichtigung zum Teil A im Bundesanzeiger Nr. 36 vom 5.3.2010 bekannt gegeben, jedoch zur Anwendung noch nicht freigegeben.
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