(1) Zukünftig sollen fernverkehrsrelevante Pkw-Mitfahrer-parkplätze mit verkehrlichem Bezug zu Anschlussstellen der Bundesautobahnen nach ihrem Neubzw. Ausbau in der Baulast des Bundes liegen. Hierzu wurden auf Grundlage eines Bund-/Län-der-Arbeitskreises die Grundsätze festgelegt, wo, in welchem Umfang und mit welchem Ausbaustandard Pkw-Mitfahrerpark-plätze neu zu bauen oder zu erweitern sind.
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