Bei Straßenbaumaßnahmen wurden bis zu Beginn der 1980er-Jahre bzw. bis 1990 teer-/pechhaltige Bindemittel bei der Herstellung von Asphaltmischgut eingesetzt. Insbesondere bei der Durchführung von grundhaften Erhaltungsmaßnahmen werden die belasteten Schichten regelmäßig als Ausbaustoffe angetroffen und unterliegen einer abfallrechtlichen Beurteilung nach den Festlegungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie dem untergesetzlichen Regelwerk. Die Richtlinien für die umweltgerechte Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB) präzisieren den Umgang mit Ausbauasphalt und regeln die nach den Vorgaben des KrWG erforderlichen Maßnahmen zur Verwertung von Straßenausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen. Darüber hinaus existieren weitere länderspezifische Regelungen zum Umgang mit belasteten Straßenausbaustoffen.
展开▼