Immer mehr Wohngebiete entstehen in der Nähe von vielbefahrenen Verkehrsstraßen. Bei der Projektierung und der Erschließung dieser Areale müssen die gesetzlichen Anforderungen an den Schallschutz berücksichtigt werden. Die Flächen müssen so aufgeteilt sein, dass eine schädliche Einwirkung des Lärms auf reine Wohngebiete wei-testgehend vermieden werden. Dies gilt auch dann, wenn Flächen für die Wohnnutzung in der Nähe bereits vorhandener Straßen- und Schienenwege geschaffen werden. In diesem Zusammenhang spricht man von heranrückender Bebauung.
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