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【24h】

Klagsanmerkung zwecks Realisierung des gesetzlichen Vorzugspfandrechts gem § 27 Abs 2 WEG 2002 nach Veräußerung des WE-Objekts durch den Bekl?

机译:为了在被告出售财产后根据WEG 2002年第27条第2款实现法定优惠留置权的投诉书。

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摘要

Die Klagsanmerkung zwecks Ausnützung des gesetzlichen Vorzugspfandrechts (hier: der Eigentümergemeinschaft) setzt nach § 27 Abs 2 WEG 2002 voraus, dass sich die Klage und der Antrag auf Klagsanmerkung gegen einen Bekl richten, der zu diesem Zeitpunkt noch als Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Die bewilligte Grundbuchseintragung wirkt auf den Zeitpunkt des beim Grundbuch einlangenden bücherlichen Antrags/Grundbuchsgesuchs zurück. Deshalb schließt auch das zeitlich vor dem Klagsanmerkungsantrag eingebrachte, aber erst nach dessen Einlangen beim Grundbuchsgericht bewilligte Einverleibungsgesuch eines Dritten, WE im Grundbuch zu erwerben, die Klagsanmerkung gegen den Veräußerer aus. Über den später eingebrachten Anmerkungsantrag darf vielmehr erst entschieden werden, wenn das Einverleibungsgesuch des WE-Erwerbers rechtskräftig bewilligt ist.
机译:根据《 WEG 2002》第27条第2款,为行使法定优先留置权(此处为业主社区)而提出的申诉说明,其前提是该申诉和申诉请求针对的是当时仍在土地登记册中注册为房屋所有人的申诉人。土地登记册中批准的条目对土地登记册中收到的申请/土地登记册申请日期具有影响。因此,第三方提出的在土地登记册中获取WE的申请在提出索赔之前就已提交,但只有在土地登记处收到后才获得批准,因此不包括针对卖方的注释。相反,只有在WE购买者的注册申请得到合法批准后,才可以对以后的评论请求做出决定。

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