Einnahmen aus der Schieneninfrastruktur dürfen künftig nicht mehr in Verkehrsunternehmen oder andere Einheiten einer Holding fließen. Dafür hat sich der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) in erster Lesung zum Recast des Ersten Eisenbahnpakets ausgesprochen. Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass „Eisenbahnverkehrsunternehmen ihre Marktposition stärken". EP-Berichterstatterin Debora Serrachiani, ist dennoch unzufrieden: Quersubventionen werde kein Riegel vorgeschoben. Mit breiter Mehrheit stimmte der Ausschuss für eine Stärkung der nationalen Regulierungsbehörden. Diese sollen nicht nur die finanztechnische Trennung überwachen. Zudem werden sie verpflichtet, nach Eingang einer Beschwerde innerhalb von einem Monat eine Entscheidung zu treffen. Diese Entscheidung kann durch Einspruch nicht ausgesetzt werden. Bei Einsprüchen, die grenzüberschreitende Verkehre betreffen, muss die Europäische Kommission entscheiden. Die EU-Behörde wird beauftragt, auf eigene Initiative hin die Arbeit der nationalen Regulierungsbehörden zu überwachen, (cd).
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