Erst vor einem Monat hatte der Bundesrechnungshof (BRH) den laxen Umgang des Bundes mit dem DB-Konzern bei der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) gerügt (vgl. Meldung im EK 2/2019, S. 8). Nun legte Deutschlands oberste Bundesbehörde im Bereich der Verwaltungsaufgaben in einer im Januar veröffentlichten Studie, die vom Bundestag in Auftrag gegeben worden war, nochmals nach: In dem Bericht werfen die Rechnungsprüfer dem Bund und der Bahn Planungslosigkeit und Versagen vor. Die Kritik ist vernichtend: Es seien nicht nur die beiden elementaren Ziele der Bahnreform vor 25 Jahren - mehr Verkehr auf der Schiene und die finanzielle Entlastung des Bundes - verfehlt, sondern damit auch ein Verfassungsauftrag missachtet worden. Obwohl die Bahn vor 25 Jahren komplett entschuldet wurde, habe sie inzwischen wieder rund 20 Mrd. € an Schulden angehäuft. Der Bund als Eigentümer und insbesondere das Verkehrsministerium haben dieser Entwicklung tatenlos zugeschaut, ohne deutlich zu machen, was für eine Bahn man eigentlich haben wolle. Der Bund müsse jetzt schnellstens Klarheit schaffen, ob sich die Bahn am Gemeinwohl oder an Gewinnabsichten orientieren solle. Dazu gehöre auch, eine Trennung von Netz und Betrieb zu prüfen.
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