Am 5. April 2011 hat die Artikel 29-Gruppe ein Arbeitspapier (01/2011) zu den 2009 in die Daten-schutzrichtlinie fuer die elektronische Kommunikation eingefuhrten Benachrichtigungspflichten angenommen und Empfehlungen fuer die kuenftige Weiterentwicklung gegeben. Das Arbeitspapier bietet einen vergleichenden UEberblick ueber den aktuellen Stand der Umsetzung in den Mit-gliedstaaten und praesentiert die Plaene der Datenschutzgruppe zur Sensibilisierung in diesem Bereich. Zudem fordert die Gruppe die EU-Kommission auf, Leitlinien zu erlassen und die Aus-dehnung des Anwendungsbereichs dieser Regelung auf alle Branchen zu unterstuetzen.
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