Unter der Überschrift „Die strategische Rasterfahndung des Bundesnachrichtendienstes - Eingriffsbefugnisse und Regelungsdefizite" geht Dr. Ber-told Huber, Mitglied der G 10-Kom-mission des Bundes, in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW 35/13, Seite 2572) der Frage nach, „auf welcher rechtlichen Grundlage der BND die so genannte strategische Kontrolle der Telekommunikation durchführt und ob beziehungsweise inwieweit es für bestimmte Bereiche solcher Überwachungsmaßnahmen an einer gesetzlichen Grundlage fehlt". Insbesondere die strategische Überwachung des Ausland-Ausland-Telekommunikations Verkehrs durch den BND, so Huber, erfolge derzeit ohne gesetzliche Grundlage.
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