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>Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeits- vertrag: Unwirksamkeit eines unbeschränkten Widerrufsrechts für übertarifliche Gehalts- bestandteile - Ergänzende Vertragsauslegung bei Altverträgen
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Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeits- vertrag: Unwirksamkeit eines unbeschränkten Widerrufsrechts für übertarifliche Gehalts- bestandteile - Ergänzende Vertragsauslegung bei Altverträgen
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit eines formularvertraglich vorbehaltenen Widerrufs einer übertariflichen Zulage und von Fahrtkostenerstattung. Der Kläger ist bei der Beklagten als Elektroinstallateur beschäftigt. Seinem Arbeitsvertrag vom 9. 7.1998 liegt ein von der Beklagten standardmäßig verwendetes Vertragsformular zugrunde. § 2 des Arbeitsvertrags sieht u. a. vor, dass die Firma sich vorbehält, alle übertariflichen Bestandteile im Lohn - gleich, welcher Art - bei einem Aufrücken in eine höhere Altersstufe in der Lohngruppe oder in eine höhere Tarifgruppe teilweise oder ganz anzurechnen. Abgesehen davon hat die Beklagte das Recht, diese übertariflichen Lohnbestandteile jederzeit unbeschränkt zu widerrufen und mit etwaigen Tariferhöhungen zu verrechnen. Auch jede andere Leistung, die über die in den Tarifverträgen festgelegten Leistungen hinausgeht, ist danach jederzeit unbeschränkt widerruf- lieh und begründet keinen Rechtsanspruch für die Zukunft.
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