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>Ansparabschreibung (für Pkw) vor Praxisveräußerung mit Fortführung der freiberuflichen Tätigkeit in geringem Umfang - Anforderungen an die Tätigkeit im 'Restbetrieb'
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Ansparabschreibung (für Pkw) vor Praxisveräußerung mit Fortführung der freiberuflichen Tätigkeit in geringem Umfang - Anforderungen an die Tätigkeit im 'Restbetrieb'
1. Veräußert ein StB seinen Mandantenstamm als (einzige) wesentliche Betriebsgrundlage, behält sich aber einzelne von ihm auch künftig betreute Mandate zurück und/oder ist er für den Erwerber des Mandantenstamms weiterhin als StB selbstständig tätig, kann er im Jahr vor der beabsichtigten Veräußerung eine sog. Ansparrücklage bilden, sofern unter den gegebenen Umständen noch mit einer Anschaffung der bezeichneten Wirtschaftsgüter für den „Restbetrieb" zu rechnen ist. 2. Eine Ansparrücklage kann insbesondere nicht mehr gebildet werden, wenn die voraussichtlich im „Restbetrieb" ausgeübte Tätigkeit nicht mehr der in der bisherigen StB-Praxis ausgeübten entsprechen wird, mangels Gewinnerzielungsabsicht der „Restbetrieb" voraussichtlich eine sog. Liebhaberei sein wird oder das anzuschaffende Wirtschaftsgut aufgrund seiner voraussichtlich überwiegenden privaten Nutzung nicht zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen des „Restbetriebs" gehören wird.
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