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Die Haftung des Geschäftsführers oder Vorstands für die Informationserteilung im Rahmen von Unternehmensveräußerungen

机译:董事总经理或董事会在公司销售过程中提供信息的责任

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摘要

1. Die Parteien eines Anteilskaufvertrags sind auf die Informationserteilung durch die Fremdgeschäftsführer oder Fremdvorstände angewiesen. Die Organe der Gesellschaft haben aber ein erhebliches Interesse daran, dass diese tatsächliche Bedeutung ihrer Mitwirkung sich nicht in Haftungsrisiken niederschlägt.rn2. Eine organschaftliche Haftung für fehlerhafte Informationen im Vorfeld von Anteilsveräußerungen gegenüber dem veräußerungswilligen Gesellschafter bzw. Aktionär scheidet regelmäßig aus. Jedoch ist eine Rückgriffshaftung der Gesellschaft gegen den Geschäftsleiter wegen fehlerhaft unterlassener oder erteilter Information im Rahmen der §§ 43 Abs. 2 GmbHG, 93 Abs. 2 AktG möglich. Allerdings kann sich der GmbH-Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss und der Vorstand durch schriftliche Begründung des Vorstandsbeschlusses schützen.rn3. Aus dem Anstellungsvertrag des Organs mit der Gesellschaft lassen sich regelmäßig - sofern nicht besondere Pflichten zum Schutz der (Alt)Gesellschafter darin explizit geregelt sind - keine Ansprüche gegen die Organe wegen unrichtig/unvollständig erteilter Informationen herleiten. Ein selbstständiger Auskunftsbzw. Garantievertrag ist nur in seltenen Ausnahmefällen anzunehmen.rn4. Zu einer persönlichen Inanspruchnahme für falsche oder unvollständige Informationen kann es auch kommen, wenn die Organe ein besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch nehmen. Hierzu reicht aber regelmäßig die schlichte Auskunftserteilung im Rahmen der Kaufvoruntersuchung nicht aus, auch wenn die Vertragsparteien sich de facto weitgehend auf die Informationserteilung des Organs verlassen. Es müssen vielmehr weitere Anhaltspunkte hinzukommen, die ein besonderes Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Richtigkeit der erhaltenen Information begründen.rn5. Einfallstor für eine Haftung der Organe kann das Versprechen einer überhöhten Prämienvereinbarung durch den Veräußerer oder eine unangemessene Abfindungszahlung durch die Gesellschaft wegen wirtschaftlichen Eigeninteresses des Geschäftsleiters sein.rn6. Im Bereich der Deliktshaftung hat nur die Annexhaftung im Zusammenhang mit Vermögensdelikten zulasten von Käufer oder Verkäufer Bedeutung sowie § 826 BGB. Da § 33 Abs. 3 WpÜG kein Schutzgesetz ist, scheidet eine deliktsrechtliche Haftung i. V. mit § 823 Abs. 2 BGB aus und es kommt insoweit lediglich eine Rückgriffshaftung im Rahmen von §§43 Abs. 2 GmbHG, 93 Abs. 2 AktG in Betracht.
机译:1.购股协议的各方取决于董事总经理或第三方董事会成员提供的信息。但是,公司的机构对于确保其参与的实际重要性不反映在责任风险中具有极大的兴趣。不承担因与股东或愿意出售股份而出售股票之前的不正确信息的组织责任。但是,由于在第§43条第2款GmbHG,第93条第2款AktG范围内错误地省略或提供了信息,公司可能对总经理负有责任。但是,GmbH的董事总经理可以通过股东决议和董事会对董事会决议的书面解释来保护自己。rn3。根据器官与公司的雇用合同-除非未明确规定保护(旧)合伙人的特殊义务,否则,由于信息不正确/不完整,无法对器官提出索赔。独立信息或担保合同仅在极少数特殊情况下才能接受。rn4。如果各机关要求特别的个人信任,也可能有个人要求提供不正确或不完整的信息。然而,即使签约方事实上实际上很大程度上依赖于机构提供的信息,作为预购调查的一部分简单地提供信息通常也不足以做到这一点。相反,还有其他参考点可以使我们相信接收到的信息的可靠性和正确性。执行机构承担责任的途径可以是卖方承诺,如果经理的经济利益来自于过多的保费协议或公司不适当的赔偿金。在侵权责任方面,只有与财产犯罪有关的,由买卖双方共同承担费用的附件责任才具有重要意义,同时第826 BGB节也很重要。由于《刑法》第33条第3款不是保护性法律,因此不包括侵权法规定的责任。诉德国民法典(BGB)第823(2)条,并且仅考虑根据第43(2)GmbHG条,第93条第2 AktG条规定的追索责任。

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