Die Steuererhebung an der Quelle gilt im Allgemeinen als einfache Form der Erhebung direkter Steuern, werden doch schlicht Erträge mit einem festen Steuersatz belastet und die Steuer an den Steuergläubiger weitergeleitet. Dies müsste umso mehr Gültigkeit haben, wenn diese Steuer auch noch abgeltende Wirkung hat. Mit der sog. Abgeltungsteuer hat der Gesetzgeber jedoch ein neues System der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen durch eine besonders ausgestaltete Schedule neben den Gewinn- und den Überschusseinkünften im Rahmen der synthetischen Einkommensteuer geschaffen. Aufgrund der gewählten Komponenten der Besteuerung -Einbeziehung der privaten Veräußerungsgeschäfte, Günstigerprüfung, Abzugsverbot für Werbungskosten usw. - und der zu beachtenden Übergangsregelungen ist die ab 2009 geltende Besteuerung als „besonders beratungsintensiv" einzustufen.
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