Der Kläger macht restliche Schadensersatzansprüche gegen den Beklagten als früheres Mitglied der Rechtsanwalts- und Steuerberatersozietät L. in H. geltend. Der Kläger ist selbstständiger Architekt. Bei ihm fand eine Betriebsprüfung für die Zeiträume bis einschließlich 1999 statt, anlässlich derer der Beklagte im ersten Quartal 2001 feststellte, dass es in der Rechnungslegung des Klägers zum doppelten Ausweis von Umsatzsteuer kam, nämlich zuerst in den Abschlagsrechnungen und dann nochmals in der Schlussrechnungslegung hinsichtlich der Gesamtrechnungssumme.
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