Eine Berufsgenossenschaft (BG) nahm den Arbeitgeber eines Arbeitnehmers wegen eines Arbeitsunfalls ihres Versicherten gem. § 110 SGB VII in Anspruch. Der bei dem Arbeitgeber beschäftigte Versicherte stürzte am 27.4. 1999 aus einer Höhe von 5,5 m von einem Gerüst in eine Baugrube und verletzte sich schwer. Aus Anlass dieses Unfalls erbrachte die BG Leistungen, von denen sie 36.577,03 € von dem Arbeitgeber ersetzt verlangte. Die Parteien sind sich einig, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen für ei- ; nen Anspruch nach § 110 SGB VII wegen einer groben Fahrlässigkeit auf Arbeitgeberseite vorliegen.
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