Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist der Erwerb, die Verwaltung und Vermietung von Grundstücken und Erbbaurechten sowie deren Bebauung. Die Klägerin ist u. a. Eigentümerin/Erbbauberechtigte eines in einem Industriepark gelegenen Einkaufsmarkts, den sie an eine andere Firma vermietet hatte. Ab 1989 zahlte die Mieterin einen Teil des Nutzungsentgelts ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Im Jahr 1992 verurteilte das OLG die Klägerin als Vermieterin wegen ungerechtfertigter Bereicherung zur Rückzahlung von rund 2 Mio. DM nebst 8% Zinsen seit Rechtshängigkeit für das Jahr 1989.
展开▼