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【24h】

Streikbegleitende 'Flashmob-Aktion' als Eingriff in den Gewerbebetrieb - Erhebliche Betriebsstörung - Flashmob-Aktionen' nicht generell unverhältnismäßig und rechtswidrig - Hausrecht oder Betriebsschließung als Verteidigungsmittel - Kein Straftatbestand

机译:罢工随附的“暴民行动”作为对企业的干预-重大破坏-暴民行动“通常不成比例且不合法-国内法或公司关闭作为防御手段-无刑事犯罪

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摘要

Eine streikbegleitende Aktion, mit der eine Gewerkschaft in einem öffentlich zugänglichen Betrieb kurzfristig und überraschend eine Störung betrieblicher Abläufe hervorrufen will, um zur Durchsetzung tariflicher Ziele Druck auf die Arbeitgeberseite auszuüben, ist nicht generell unzulässig. Der damit verbundene Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des betroffenen Arbeitgebers kann aus Gründen des Arbeitskampfrechts gerechtfertigt sein, wenn dem Arbeitgeber wirksame Verteidigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
机译:通常不允许在罢工过程中采取罢工行动,因为这是一家可公开访问的公司的工会想要对运营流程造成短期且令人惊讶的中断,以便向雇主一方施加压力以实施关税目标的行为。如果雇主拥有有效的辩护手段,则根据劳资诉讼法,可以合理地证明对有关雇主的已建立和行使的商业企业的干扰。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2009年第52期|2792-2796|共5页
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