Die neue Verordnung zum Schutz der Besch?ftigten vor Gef?hrdungen durch künstliche optische Strahlung ist am 27. 7. 2010 in Kraft getreten (BGB1. I. Nr. 38 S. 960). Damit sind jetzt die drei EU-Arbeitsschutz-Richtlinien zu L?rm, Vibrationen und künstliche optische Strahlung in nationales Recht umgesetzt (noch umzusetzen ist die EG-Richtlinie zu elektromagnetischer Strahlung). Die Bundesregierung ist damit Ihren Verpflichtungen gegenüber der EU-Kommission nachgekommen.
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