Der HFA hat am 23. 6. 2010 die überarbeitete Fassung des IDW Rechnungslegungshinweises: Rückstellungen für die Aufbewahrung von Gesch?ftsunterlagen sowie für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung von Abschlüssen und Lageberichten nach § 249 Abs. 1 HGB (IDW RH HFA 1.009) verabschiedet. Damit wurde die Verlautbarung an das mit dem BilMoG ge?nderte HGB angepasst. Aufgrund der Neuregelung der Bewertung von Rückstellungen sind sp?testens in Abschlüssen für Gesch?ftsjahre, die nach dem 31. 12. 2009 begonnen haben bzw.
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