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Arbeitsrecht

机译:劳工法

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摘要

Nach § 4 Abs. 2 BBiG ist die Ausbildung für einen anerkannten Ausbildungsberuf nur nach der Ausbildungsordnung zul?ssig. Die Ausbildung hat grunds?tzlich in einem Berufsausbildungsverh?ltnis stattzufinden. Soll ein solches nicht vereinbart werden, kann stattdessen auch ein Arbeitsverh?ltnis begründet werden. Es ist jedoch unzul?ssig, die Ausbildung in einem anderen Vertragsverh?ltnis nach § 26 BBiG, etwa einem ?Anlernverh?ltnis", durchzuführen. Derartige Vertr?ge sind wegen des Gesetzesversto?es insgesamt nach § 134 BGB nichtig. Trotzdem eingegangene ?Anlernverh?ltnisse" sind für den Zeitraum ihrer Durchführung entsprechend den Regeln über das Arbeitsverh?ltnis auf fehlerhafter Vertragsgrundlage (sog. Faktisches Arbeitsverh?ltnis) wie ein Arbeitsverh?ltnis zu behandeln. Zu zahlen ist die I. S.
机译:根据BBiG第4条第(2)款,只有按照培训规定,才允许接受公认的培训职业的培训。培训基本上必须在职业培训关系中进行。如果不同意,也可以建立雇佣关系。但是,根据BBiG第26条的规定,不允许在不同的合同关系中进行培训,例如“培训关系”,这些合同根据BGB 134条的规定总体上违反法律,因此无效。 “学习关系”在有缺陷的合同基础上,按照关于雇佣关系的规则(所谓的事实雇佣关系),在其实施期间应被视为雇佣关系。应付帐款

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2010年第30期|P.1657-1659|共3页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 23:51:21

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