Eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, die auf den ?BAT in der jeweils gültigen Fassung" und die dazu geschlossenen Zusatzvertr?ge verweist, kann im Weg der erg?nzenden Vertragsauslegung dahingehend ausgelegt werden, dass auch die den BAT ersetzenden Tarifvertr?ge für das Arbeitsverh?ltnis ma?gebend sind. Nach dem Zweck der Bezugnahmeklausel ist von den verschiedenen Nachfolgetarifvertr?gen des BAT i. d. R. derjenige anzuwenden, der typischerweise gelten würde, wenn die T?tigkeit innerhalb des ?ffentlichen Diensts erbracht würde.
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