Mit einem Abkommen will die Bundesregierung die Beziehungen zwischen Brasilien und Deutschland im Bereich der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung regeln. Dazu legte sie einen Gesetzentwurf (17/1296) vor, mit dem geregelt werden soll, dass eine Doppelversicherung und damit eine doppelte Beitragsbelastung für Arbeitnehmer, die in das jeweils andere Land entsandt werden, vermieden wird. Darüber hinaus sieht das Abkommen die uneingeschr?nkte Zahlung von Renten in den anderen Staat vor (Leistungsexportprinzip). Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch k?nnten laut Regierung durch Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden. Das Abkommen sei nach Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der Europ?ischen Union gelten, hei?t es weiter.
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