Der Koalitionsvertrag enthält die ausdrückliche Vorgabe, dass eine Reform der Verlustverrechnung und der Gruppenbesteuerung aufkommensneutral erfolgen sollte. Die Machbarkeitsanalyse sollte durch eine hierfür gegründete Facharbeitsgruppe „Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung" bis September 2011 durchgeführt werden. Innerhalb der gesetzten zeitlichen Vorgabe legte die Facharbeitsgruppe die ernüchternden Ergebnisse ihrer Untersuchung vor. Zu jedem Untersuchungsfeld hat die Facharbeitsgruppe die bundesweiten Gesamtzahlen, die vom Statistischen Bundesamt zur Verfugung gestellt wurden, zugrunde gelegt.
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