Rittweger will aus den drei Entscheidungen des LSG Hamburg, des LSG Nordrhein-Westfalen und des Bayerischen LSG (Urteil vom 20. 4. 2010) neue Tendenzen entnehmen, die zu einem kritischen Blick auf die Rechtsprechung des BSG zu den Rechtsfolgen von Betriebsprüfungen zwingen. Zudem vertritt er auch die Auffassung, dass sich seit der BSG-Entscheidung vom 30. 11. 1978 die Rechtsgrundlagen geändert haben und daher Zweifel an der Übertragbarkeit der damals vom BSG formulierten Grundsätze aufkommen. Beide Argumente sind nicht nachvollziehbar.
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