1. Für den Zinsbegriff des Art. 24 Abs. 3 Buchst, b DBA-Brasi-lien ist ausschließlich die abkommensrechtliche Zinsdefinition maßgeblich; ob es sich auch nach brasilianischem Steuerrecht um „Zinsen" handelt, ist unerheblich. 2. Anzurechnen- ist nach Art. 24 Abs. 3 Buchst, b DBA-Brasi-lien die auf den Bruttobetrag der gezahlten Zinsen entfallende fiktive Quellensteuer.
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