Die Tätigkeit als Rechtsreferendar ist mit dem Beruf des Steuerberaters unvereinbar. Dies hat das FG Münster mit Urteil vom 20. 7.2011 - 7 K 77/11 StB entschieden. Der Kläger war Partner einer Steuerbera-tersozietät und trat daneben den juristischen Vorbereitungsdienst an. Für die Steuerberatertätigkeit erteilte ihm der Dienstherr zwar eine Nebentätigkeitsgenehmigung von bis zu acht Wochenstunden. Allerdings widerrief die vorliegend beklagte Steuerberaterkammer die Zulassung des Klägers als Steuerberater, weil der juristische Vorbereitungsdienst eine Tätigkeit als Arbeitnehmer darstelle, die nicht mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar sei (§ 57 Abs. 4 Nr. 2 StBerG).
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机译:担任法律培训生与税务顾问的职业是格格不入的。这是由FGMünster在2011年7月20日的判决中决定的-7 K 77/11 StB。原告是一家税务咨询公司的合伙人,也开始了法律准备工作。雇主授予他每周最多八小时的兼职工作许可证,以从事税务咨询工作。但是,在本案中,被告税务顾问会撤销了原告的税务顾问资格,因为法律准备服务代表的是与税务顾问的职业不符的雇员活动(StBerG第57(4)条第2款)。
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