Kommunen müssen Öko-Autos beschaffen Mit der am 12. 5.2011 in Kraft getretenen sog. „Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung sowie der Sektorenverord-nung" (BGBL Teil I Nr. 21, S. 800 ff.) müssen öffentliche Auftraggeber, wie z. B. Städte und Gemeinden, umweltfreundliche Straßenfahrzeuge beschaffen. Die Verpflichtung gilt für den Kauf von Pkw, Nutzfahrzeugen und Bussen, deren geschätzter Auftragswert den jeweils maßgeblichen europäischen Schwellenwert (allgemein: 193.000 € bzw. in den Sektorenbereichen Trinkwasser-/Energieversor-gung oder Verkehr: 387.000 €) überschreiten. Die wichtigsten Neuregelungen finden sich vor allem in den § 4 Abs. 7 bis 10 VgV bzw. §§ 7 Abs. 5 und 6, 29 Abs. 2 SektVO. Die Änderungsverord-nung war notwendig geworden wegen der Verpflichtung Deutschlands zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge.
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