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摘要

Rechnungslegungsverordnungen: Änderungen im Bundesrat gebilligt Am 27. 5. 2011 hat der Bundesrat der Verordnung der Bundesregierung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 13. 4. 2011 zugestimmt, die nach Verkündung im BGB1. mit Wirkung zum 31. 12. 2010 rückwirkend in Kraft treten wird. Die Verordnung nimmt in den Rechnungslegungsverordnungen für Krankenhäuser, Pflegeinrichtungen, Zahlungsinstitute, Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungs-unternehmen sowie Pensionsfonds Änderungen in den Bilanzformblättern vor, die durch das BilMoG veranlasst sind. Durch die Änderungen in den Bilanzformblättern wird insbes. der seit dem BilMoG in § 272 HGB nicht mehr zulässige Ausweis ausstehender Einlagen auf das gezeichnete Kapital auf der Aktivseite der Bilanz korrigiert und stattdessen eine neue Darstellung des Eigenkapitals auf der Passivseite vorgeschrieben. Ergänzend dazu erfolgt auf der Aktivseite nur noch der Ausweis des eingeforderten, aber noch nicht eingezahlten Kapitals. Soweit bereits Bilanzen erstellt wurden, die nicht den neuen Bilanzformblättern entsprechen, ist dies unschädlich, soweit der Ausweis des Eigenkapitals dem neuen § 272 HGB entspricht.
机译:会计法规:联邦委员会批准的修正案2011年5月27日,联邦委员会批准了联邦政府修订2011年4月13日会计准则的法规,该法规已在BGB1中发布。自2010年12月31日起追溯生效。在医院,护理机构,支付机构,信贷机构和金融服务机构,保险公司和养老基金的会计法规中,该条例根据BilMoG的要求更改了资产负债表的形式。由于资产负债表形式的变化,自资产负债表第272节中的BilMoG被更正以来,不再允许披露资产负债表资产侧的未偿还的固定资本存款,而是要求在负债侧重新提出权益表述。另外,资产方面仅显示已请求但尚未支付的资本。只要已经拟定的资产负债表与新的资产负债表形式不符,就资产负债表与新的§272 HGB相对应而言,这是无害的。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2011年第23期|p.M16|共1页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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  • 入库时间 2022-08-17 23:50:57

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