Das BMF hatte mit Schreiben vom 5. 3. 2010 (BStBl. I 2010 S. 259 = DB 2010 S. 533) zu den umsatzsteuerlichen Folgen im Zusammenhang mit der Einführung der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG Stellung genommen. Weiterhin enthält das Schreiben Ausführungen zu lohnsteuerlichen Folgefragen zu den Kosten eines Frühstücks anlässlich der Übernachtung während Auswärtstätigkeiten. Die OFD Rheinland weist in der Kurzinfo USt 4/2011 vom 17. 2. 2011 (DB0412684) auf weitere umsatzsteuerliche Besonderheiten hin.
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