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【24h】

Zweifelsfragen zur Poolvereinbarung nach § 13b ErbStG

机译:对根据§13b ErbStG的合并协议有疑问的问题

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摘要

Die Begünstigung für Betriebsvermögen ist ab 2009 auch möglich, wenn ein Gesellschafter nicht die erforderliche Mindestbeteiligungsquote von mehr ab 25% erreicht. Dann sind die Anteile in die Ver-schonungsregelung einzubeziehen, wenn die Voraussetzungen der Poolvereinbarung gem. § 13b Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 ErbStG erfüllt sind. Das Bayerische Landesamt für Steuern erläutert in der Verfügung vom 10.1. 2011 (S 3812b. 1.1-1 St 34, DB0403803) die Auffassung der Referatsleiter ErbSt zu weiteren Fragen, die sich zwischenzeitlich ergeben hatten. Eine anzuerkennende Poolvereinbarung muss nicht zwingend eine vertragliche oder gesetzliche Schadensersatzregelung beinhalten für Fälle, in denen das Ausscheiden eines Gesellschafters aus dem Pool zu einem gleichzeitigen Verletzen der 25%-Grenze und damit einem schädlichen Verfügen auch bei den verbliebenen Poolmitgliedern führt.
机译:从2009年开始,如果股东未达到规定的最低参股比例不超过25%,则也有可能从商业资产中受益。如果符合合并协议的要求,则将这些股份包括在储蓄计划中。符合第13b(1)条第3句第2节ErbStG。巴伐利亚州税务局在裁定中解释了10.1。 2011(S 3812b。1.1-1 St 34,DB0403803)ErbSt负责人对与此同时出现的其他问题的意见。对于合伙人从合伙人中撤出导致同时违反25%限额并因此即使对其余合伙人而言也是有害处置的情况,要得到认可的合伙人协议不一定必须包括合同或法定赔偿规定。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2011年第13期|p.12|共1页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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  • 入库时间 2022-08-17 23:50:52

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