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>Zusätzliches Entgelt für Bezahlung von Tele-kommunikationsdienstleistungen per Kreditkarte ist unselbstständige Nebenleistung zu dieser Leistung und keine steuerfreie Finanzdienstleis-tung
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Zusätzliches Entgelt für Bezahlung von Tele-kommunikationsdienstleistungen per Kreditkarte ist unselbstständige Nebenleistung zu dieser Leistung und keine steuerfreie Finanzdienstleis-tung
Im Rahmen der Erhebung der MwSt stellt das zusätzliche Entgelt, das ein Erbringer von Telekommunikationsdiensten seinen Kunden berechnet, wenn sie diese Dienste nicht im Lastschriftverfahren oder durch BACS-Überweisung bezahlen, sondern per Kredit- oder Debitkarte, per Scheck oder in bar am Schalter einer Bank oder einer zur Entgegennahme der Zahlung für Rechnung des betreffenden Leistungserbringers ermächtigten Stelle, keine Gegenleistung für eine eigenständige, von der in der Erbringung von Telekommunikationsdiensten bestehenden Hauptleistung unabhängige Leistung dar.
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