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Sachbezug i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auch bei Kostenerstattung nicht ausgeschlossen

机译:实物付款i。 §8 Abs。2第9条EStG的第S.部分,即使费用已偿还也未排除

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摘要

1. Sachbezüge sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen. Ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen, entscheidet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses, also danach, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Es kommt nicht darauf an, auf welche Art und Weise der Arbeitgeber den Anspruch erfüllt und seinem Arbeitnehmer den zugesagten Vorteil verschafft. 2. Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bei einer beliebigen Tankstelle einlösbare Benzingutscheine, wendet er seinem Arbeitnehmer auch dann eine Sache i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 1 und 9 EStG zu, wenn der Arbeitnehmer auf seine Kosten tankt und sich gegen Vorlage der Benzingutscheine von seinem Arbeitgeber die Kosten erstatten lässt. Die Klägerin hatte als Arbeitgeberin mehreren ihrer Arbeitnehmer monatlich Benzingutscheine überlassen, mit denen an einer beliebigen Tankstelle getankt werden konnte. Die Benzingutscheine enthielten den Namen des Arbeitnehmers und lauteten: "Gutschein über PKW-Treibstoff SUPER bleifrei - 29 Liter, einzulösen im November 2007". Die Arbeitnehmer tankten und bezahlten jeweils an der Tankstelle. Anschließend erstattete die Klägerin den Arbeitnehmern den an der Tankstelle bezahlten Betrag und bestätigte dies auf dem Gutschein. In den Streitjahren (2005-2007) hatte die Klägerin ihren Arbeitnehmern für die Betankung insgesamt 1.926,57 €, 4.060,51 € sowie 4.898,66 € erstattet. Die Klägerin behandelte diese Zahlungen als der Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG unterliegende Sachbezüge. Das FA beurteilte die Zahlungen dagegen als Barlohnzuwendung und erließ einen Nachforderungsbescheid über insgesamt 3.027,18 €. Das FG wies die Klage ab. Die Revision war begründet.
机译:1.实物收益均为非货币收入。是否可获得现金工资或实物福利取决于流入的法律依据,即雇员可以向雇主索取的款项。雇主如何履行权利并给雇员所承诺的福利并不重要。 2.如果雇主在任何加油站向其雇员提供可兑换的汽油券,他还将对雇员i适用一件事。 EStG第8条第2款第1款和第9条的S.,如果雇员自费填满,并且雇主出示了汽油券,则由雇主偿还。作为雇主,申请人每月为其雇员提供了几张汽油券,可用于在任何加油站加油。汽油券上载有该雇员的姓名,并注明:“超级无铅汽车燃油券-29升,将于2007年11月赎回”。工人在加油站加油并付款。然后,原告向工人偿还了在加油站支付的金额,并在凭证上进行了确认。在有争议的年份(2005-2007年),原告补偿了其工人共计1,926.57欧元,4,060.51欧元和4,898.66欧元。原告将这些付款视为实物利益,但要受《所得税法》第8条第2款第9句的限制。另一方面,足协将这笔款项作为现金工资捐款进行了评估,并发布了一项额外决定,总额为3,027.18欧元。 FG驳回了诉讼。修订是合理的。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2011年第6期|p.331-333|共3页
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