Bei einem Betriebsübergang sind immer wieder die ordnungsgemäße Unterrichtung des Arbeitnehmers und die damit zusammenhängende Widerspruchsfrist Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Arbeitnehmer können dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses gem. § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB ab ordnungsgemäßer Unterrichtung innerhalb einer Monatsfrist widersprechen.
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