Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unterstützt Überlegungen des Bundesjustizministeriums (BMJ), sog. „Kleine Genossenschaften" von der Pflichtmitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband sowie den dabei vorgesehenen Pflichtprüflingen zu befreien. In der Sitzung am 9. 5. 2012 beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem BMJ „zur Erwägung" zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.Der Petent hatte in seiner Eingabe auf die hohen Kosten der Prüfung verwiesen, die für seinen kleinen Dorfladen entstanden seien, der als Genossenschaft betrieben wurde. Diese hätten letztlich zur Schließung des Ladens und der Auflösung der Genossenschaft geführt, da die anfallenden Fixkosten nicht mehr zu erwirtschaften gewesen seien. Nach Ansicht des Pe-tenten bringt die „teure Prüfung" ohnehin keinen Nutzen, da der Vorstand der Genossenschaft voll für die Führung der Geschäfte verantwortlich sei.
展开▼