Für international tätige Unternehmen ist die Besteuerung von Betriebsstätten allgegenwärtig, stellt sie doch für die einzelnen Steuerhoheiten den kleinsten gemeinsamen Nenner für eine umfassende Besteuerungsmöglichkeit dar. Bislang konnten sich die Staaten innerhalb der OECD nur kursorisch darauf einigen, wie dieser kleinste gemeinsame Nenner zu definieren ist. Dieses internationale Geflecht von unterschiedlichsten Betriebsstättendefinitionen und Besteuerungsmöglichkeiten bringt somit für Unternehmen erhebliche Besteuerungsrisiken mit sich.
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