Diese Einigung ermöglicht eine Fortsetzung des Mindestlohns in der Zeitarbeit ab 1. 11. 2013. Ab 1. 1. 2014 wird es entsprechend der Einigung eine Lohnsteigerung auf 8,50 € im Westen (= 3,8% mehr) und 7,86 € im Osten (= 4,8 mehr). Zu sätzlich vorgesehen ist eine weitere Anpassung der Löhne zum 1. 4. 2015 um 3,5% (Westen) bzw. 4,3% (Osten). Der neuen Mindestlohn für die Zeitarbeit soll umgehend für allgemeinverbindlich erklärt werden, damit alle Beschäftigten der Branche ab dem 1. 1. 2014 von dem Aufschlag profitieren können (Quelle: PM des BMAS).
展开▼