Die Länder wollen stärker gegen den Missbrauch von Werkverträgen und die Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen vorgehen. In ihrem am 20. 9. 2013 beschlossenen Gesetzentwurf (Drucks. 687/13, DB0613190) schlagen sie daher entsprechende Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes vor. So wollen sie zum Beispiel die bereits bestehende Verpflichtung des Arbeitgebers, den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über den beabsichtigten Einsatz von Werkvertragsbeschäftigten unterrichten zu müssen, gesetzlich klarstellen. Zudem sollen die Rechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit Werkverträgen grundsätzlich erweitert werden.
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