In der Praxis sind Job-Tickets für den Weg von der Wohnung zur regelmäßigen Arbeitsstätte (ab 1.1. 2014 = erste Tätig-keitsstätte) von großer Bedeutung. Sie werden den Arbeitnehmern entweder unmittelbar vom Arbeitgeber zugewendet oder der Arbeitgeber trifft mit einem Verkehrsbetrieb eine Rahmenvereinbarung, nach der die Arbeitnehmer die Job-Tickets zu vergünstigten Konditionen unmittelbar vom Verkehrsbetrieb erwerben können. Aus Sicht des Arbeitgebers ist die zuletzt genannte Variante zu bevorzugen, da bei ihm der mit der Ausgabe und Abrechnung der Job-Tickets verbundene administrative Aufwand entfällt.
展开▼