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Auskünfte an Gewerbebehörden in gewerberechtlichen Verfahren und Mitteilungen bei Betriebsaufgaben und Betriebsveräußerungen

机译:在商业法程序中向商业当局提供的信息以及有关操作任务和销售的通知

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摘要

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: 1.1 Das Gewerberecht sieht die Versagung, Rücknahme oder den Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis sowie die Untersagung eines Gewerbes bei gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit vor (z. B. §§ 33c, 34a-34f, 35, 38 GewO, § 15 GastG bzw. entsprechende landesrechtliche Vorschriften). Die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit kann auch aus steuerrechtlichen Sachverhalten hergeleitet werden. Die Gewerbebehörden sind verpflichtet, mit den Mitteln der Gewerbeuntersagung gegen solche Gewerbetreibende einzuschreiten, die ihre steuerlichen Pflichten nicht erfüllen, um so das Vertrauen der Allgemeinheit auf die Redlichkeit des Geschäftsverkehrs und die ordnungsgemäße Arbeit der Gewerbebehörden zu bewahren.
机译:根据与联邦各州最高财政当局的讨论结果,适用以下规定:1.1贸易法规定了在贸易不可靠的情况下拒绝,撤回或撤销贸易法许可以及禁止贸易(例如,§§33c,34a) 34f,35、38 GewO,§15 GastG或相应的州法律法规)。贸易法下的不可靠性也可能源于税法问题。贸易当局有义务采取禁止贸易的手段,对那些不履行其税收义务的商人进行干预,以维护公众对商业交易的公正性和贸易当局的适当工作的信任。

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    《Der Betrieb》 |2014年第2期|27-29|共3页
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