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BUNDESSOZIALGERICHT

机译:联邦社会法院

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摘要

1. Ein dreimaliges aufeinanderfolgendes unentschuldigtes Fernbleiben von einem Meldetermin rechtfertigt auch bei jew. ordnungsgemäßer Meldeaufforderung nicht zwingend die Annahme, der Bezieher von Arbeitslosengeld sei nicht mehr verfügbar. Einen solchen Automatismus sieht das Gesetz nicht vor. 2. Das Nichterscheinen eines Arbeitslosen nach Erhalt einer Meldeaufforderung kann als gewichtiges Indiz fehlender Verfügbarkeit sowie als Verletzung der Obliegenheiten des Arbeitslosen zur Angabe von Tatsachen und zum persönlichen Erscheinen nach den für alle Sozialleistungen geltenden Mitwirkungsvorschriften Grund für eine Leis-tungsversagung oder -entziehung sein. Die allgemeinen Mitwirkungsvorschriften sind insoweit neben der speziellen Regelung des SGB Ⅲ zur Meldeaufforderung anwendbar.
机译:1.从登记之日起连续三次无故缺席,并不能证明即使适当地提出了登记,也无法再领取失业救济金的假设。法律没有规定这种自动性。 2.失业人员在收到要求登记以表明缺乏能力以及违反失业人员提供事实和根据适用于所有社会福利的参与规则亲自出庭的义务的重大指示后,却没有出现,这可能是丧失福利或剥夺福利的原因。除了关于报告要求的SGBⅢ的特殊规定外,有关参与的一般规则也适用。

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    《Der Betrieb》 |2014年第39期|M7-M7|共1页
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