Der BFH hat eine wichtige praxisrelevante Entscheidung getroffen zur Nichtanerkennung einer Rückstellung für Kosten einer gesellschaftsvertraglich vorgesehenen, aber nicht gesetzlich verlangten Jahresabschlussprüfung. Betroffen sind eine Vielzahl von klassischen PersGes. (ohne kapitalistischen Vollhafter) und kleine KapGes., also allgemein alle gesetzlich nicht prüfungspflichtigen Unternehmen. Das Urteil widerspricht der bisherigen handelsbilanziellen Praxis und erscheint in Anbetracht der Vielgestaltigkeit gesellschaftsvertraglich und auch schuldrechtlich fundierter Jahresabschlussprüfungs-erfordernisse problematisch. Begründung und Konsequenzen des Judikats werden im Folgenden analysiert.
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