Die EU-Kommission plant, mit einer Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung im Bereich von Beihilfen für die Kultur bestimmt Freistellungen einzuführen. Der Deutsche Bühnenverein hat mit Verweis auf diese Entwicklungen das IDW in einem Schreiben darum gebeten, bei Wirtschaftsprüfern darauf hinzuwirken, im Rahmen von Abschlussprüfungen die Zulässigkeit von öffentlichen Beihilfen nicht mehr zu prüfen. Aus der Praxis wird berichtet, dass Mandanten unter Vorlage dieses Schreibens auf eine gebotene Lageberichterstattung verzichten möchten. In seinem Antwortschreiben lehnt das IDW die Bitte des Deutschen Bühnenvereins ab und erläutert die Pflichten des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit dem EU-Beihilferecht.
展开▼