Gesellschafterdarlehen sind im Rahmen der Unternehmensfinanzierung von großer Bedeutung. Im Falle der Insolvenz der Gesellschaft unterliegt diese Finanzierungsform jedoch einem erheblichen Ausfallrisiko, da Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens in der Insolvenz nachrangig sind und Rückzahlungen, die im Zeitraum von einem Jahr vor Insolvenzantragstellung erfolgten, der Insolvenzanfechtung unterliegen. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob durch die Bestellung von Kreditsicherheiten - hier insbesondere einer Grundschuld -seitens der Gesellschaft ein Gesellschafterdarlehen insolvenzfest besichert und das Ausfallrisiko minimiert werden kann.
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