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Zum Recht von Anleihegläubigern zur Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB

机译:债券持有人根据以下规定出于正当理由终止的权利§314 GB

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摘要

1.Ein Anleihegläubiger ist grds. gem. § 314 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund zur Kündigung des Anleihevertrags berechtigt, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht zumutbar ist. 2.Im Rahmen der gem. § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderlichen Interessenabwägung kann die Verschlechterung der Vermögenslage der Emittentin grds. als Grund für eine außerordentliche Kündigung angesehen werden. 3.Ein wichtiger Grund liegt jedoch nicht vor, wenn die insolvenzbedrohte Emittentin ein Sanierungskonzept vorlegt und die Gläubigerversammlung Gelegenheit erhalten soll, darüber abzustimmen. Der Gläubigerversammlung muss es - nach dem gesetzlichen Schutzzweck des SchVG und dem insoweit gebotenen Anlegerschutz - möglich sein, über die nach dem SchVG vorgesehenen Maßnahmen zur Restrukturierung zu entscheiden, sodass jedenfalls in einem solchen Fall eine Kündigung ausgeschlossen ist.
机译:1.债券持有人通常是符合如果考虑到个案的所有情况并考虑到缔约双方的利益,在达成协议终止之前继续合同关系是不合理的,则根据《德国民法典》(BGB)第314条第(1)款的规定,持有人有权出于重要原因终止债券合同。 2.在《德国民法典》第314(1)条第2款可能会要求发行人的财务状况在很大程度上恶化。被视为非正常终止的原因。 3.但是,没有重要的理由要让处于破产风险的发行人提出重组概念,并让债权人会议有机会对其进行表决。根据SchVG的法律保护目的和为此提供的投资者保护,债权人会议必须能够决定SchVG规定的重组措施,这样就不可能终止这种情况。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2015年第41期|2379-2384|共6页
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  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 23:49:29

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