Die Zahlung einer AG an einen Kleinstaktionär für dessen Rücknahme einer Klage gegen eine Unternehmensentscheidung unterliegt beim Empfänger der ESt und bei Wiederholungsabsicht auch der USt. Dies hat das FG Köln mit Urteil vom 11.06.2015 (13 K 3023/13) entschieden. Der Kläger ließ sich im Streitjahr von drei AGs, an denen er mit einer, zwei bzw. 100 Aktien beteiligt war, für die Rücknahme von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen fünfstellige Beträge zahlen. Die Zahlungen erfolgten teils direkt an ihn und teils über die Teilung und Durchreichung von Rechtsanwaltsgebühren, deren Höhe in einem gerichtlichen Vergleich mit der AG festgelegt wurden.
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