Im RegE vom 21.09.2016 (siehe zu einem Überblick Kreipl/ Müller, DB 2016 S. 2425) wurden zahlreiche Anmerkungen aus der IDW-Stellungnahme zum RefE berücksichtigt. Der RegE hat dadurch im Vergleich zum RefE deutliche Verbesserungen erfahren. Das IDW regt in seiner Stellungnahme gegenüber dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages vom 07.10.2016 an, ergänzend klarzustellen, dass die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung einem WP vorbehalten ist. Ferner sollte das Prüfungsurteil bei einer freiwilligen Prüfung nicht veröffentlichungspflichtig sein. Schließlich sollte die Schutzklausel gestrichen werden: es sollte keine Möglichkeit geben, nachteilige Angaben zu unterlassen. (Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 12.10.2016).
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