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GmbH & Co. KG: Wirksamkeit wechselseitiger Bewilligung von Tätigkeitsvergütungen durch die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

机译:GmbH&Co. KG:普通合伙人GmbH的常务董事相互批准活动津贴的效力

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摘要

Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 15.03.2016 mit der von einer Kommanditgesellschaft zu zahlenden Tätigkeitsvergütung befasst, die sich zwei Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, die alleinige Gesellschafter der GmbH und alleinige Kommanditisten der Kommanditgesellschaft sind, gegenseitige bewilligt hatten. Die von der KG zu zahlende Vergütung stand den Geschäftsführern nach dem Gesellschaftsvertrag dem Grunde nach zu, während die Bestimmung der genauen Höhe dem Beschluss der Gesellschafterversammlung überlassen war. Die Festlegung der Höhe der Vergütung war als solches grds. wirksam, auch ohne eine Befreiung vom Verbot des § 181 BGB.
机译:BGH在2016年3月15日的判决中处理了有限合伙企业应支付的活动补偿,普通合伙人GmbH的唯一股东和有限合伙企业的唯一有限合伙人的两名常务董事已相互批准。董事有权根据合伙协议支付幼稚园的酬金,而确切数额的确定则由股东大会决定。因此,薪酬数额的确定通常是即使在不免除§181 BGB的禁止的情况下仍然有效。

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