Endet die Anwendbarkeit eines Tarifvertrags, der bis dahin die Entlohnungsgrundsätze im Betrieb bestimmt hat, stellt sich für Arbeitgeber regelmäßig die Frage, ob und wie im Unternehmen neue Vergütungsstrukturen geschaffen werden können, insb. ob mit Neueinstellungen die Vergütung flexibel vereinbart werden kann. Das BAG gibt für Arbeitgeber hilfreiche Antworten.
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