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Anwendung der Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen für Zinszahlungen, die nach dem 31.12.2015 geleistet werden

机译:2015年12月31日后支付的利息收入征税协定的适用

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摘要

Die Bundesrepublik Deutschland und die Britischen Jungferninseln, Curacao, Guernsey, Jersey, Montserrat und die Insel Man haben sich darauf verständigt, dass das jew. mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen nicht mehr für Zinszahlungen angewendet wird, die nach dem 31.12.2015 geleistet werden. Das jeweilige Abkommen bleibt jedoch in Anlehnung an die Richtlinie zur Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 03.06.2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen noch insoweit anwendbar, als die Verpflichtungen in Bezug auf Zinszahlungen, die bis zum 31.12.2015 erfolgen, zu erfüllen sind. Auf dieser Grundlage findet die Zinsinformationsverordnung gem. § 17 Abs. 3 ZIV im Hinblick auf die genannten Abkommen nicht mehr für Zinszahlungen Anwendung, die nach dem 31.12.2015 zufließen.
机译:德意志联邦共和国和英属维尔京群岛,库拉索岛,根西岛,泽西岛,蒙特塞拉特和马恩岛已同意,与德意志联邦共和国达成的关于对储蓄收入征税的协议将不再适用于12月31日之后的利息支付。2015年可以实现。但是,在2015年12月31日之前发生的利息支付义务仍然适用的情况下,各自的协议仍然适用,这与废除利息收入税收领域的2003年6月3日的理事会指令2003/48 / EC的指令一致,要实现。在此基础上根据关于上述协议的ZIV第17条第(3)款不再适用于2015年12月31日之后收到的利息支付。

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    《Der Betrieb》 |2017年第16期|881-881|共1页
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