Vor genau sechs Monaten hat der Bundesrat den Kompromiss zur Erbschaftsteuer gebilligt. Die ange-passten Vorschriften zur Privilegierung von Unternehmensvermögen gelten rückwirkend ab dem 01.07.2016, für die Unternehmensbewertung gar rückwirkend zum 01.01.2016. Mit Anweisungen der Finanzverwaltung ist erst Mitte dieses Jahres zu rechnen. In vielen Fällen werden die Betroffenen somit vielleicht erst dann die Rechts- und Planungssicherheit erhalten, die für eine geordnete Unternehmensnachfolge eigentlich unerlässlich ist. In der vorliegenden Ausgabe werden in zwei Beiträgen die zentralen Änderungen und Problemfelder der Reform dargestellt sowie Lösungsvorschläge erarbeitet. Im ersten Beitrag zeigen Bruckmeier, Zwirner, Vodermeier und Zimny anhand von Beispielen und einer exemplarischen Unternehmensbewertung die Steuerwirkungen der Reform auf. Fortgesetzt wird die Analyse mit insgesamt 10 ausgewählten Fallbeispielen von Wächter, die sich mit Problemfällen und Folgen der Rückwirkung, dem Abschlag für Familienunternehmen, den Neuregelungen zum begünstigten Vermögen sowie der Verschonungsbedarfsprüfung auseinandersetzen. Wie notwendig die Veröffentlichung der Verwaltungsauffassung ist zeigt allein die Tatsache, dass der Autor bei der Vergünstigung in Form des Abschlags für Familienunternehmen in fünf Fallvarianten offene Fragen behandeln muss. Zu beachten ist jedoch, dass grundsätzliche Probleme der Reform oder des Erbschaftsteuerrechts nicht im Erlasswege gelöst werden können und dürfen. Ein Grundproblem ist in der Tatsache zu sehen, dass durch die Vorgaben des BVerfG die Regeln für die Verschonung von Betriebsvermögen verschärft wurden. Bereits im Gesetzgebungs verfahren stellte sich die Frage, ob die zusätzlichen Steuerbelastungen für die Unternehmenserben verkraftbar und damit für den Wirtschaftsstandort Deutschland zumutbar sind. Betrachtet man die Ergebnisse beider Beiträge, kann dies zumindest bezweifelt werden.
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